Bestimmungen
für die Benutzung der Schlucht :
* Der Besuch des
Naturschutzparks Samaria ist möglich:
*
vom 10 April bis zum 31 Oktober
(vom 10. bis 30. April und vom 16.
bis 31. Oktober werden die Besuchsmöglichkeiten von der Präfektur von Chania geregelt).
- von 06.00
Uhr bis 16.00 Uhr
(von 16.00 Uhr bis zum
Sonnenuntergang ist der Besuch nur für die ersten zwei Kilometer der
beiden Eingänge Xyloskalo und Agia Roumeli erlaubt).
* Die
Hilfspfade dürfen nur mit Erlaubnis der Forstverwaltung Chania benutzt werden.
* Im Naturschutzpark
muss folgendes beachtet werden:
- Zelten, Übernachten,
Feueranzünden und Schwimmen ist verboten.
Eingriffe jeder Art, Sammeln und Zerstörungen geologischer
Ausbildungen, Pflanzen, Tiere, kultureller Merkmale, Tabellen und
anderer Einrichtungen sind verboten. Außerdem
ist das Jagen und Weiden jeglicher Tiere verboten.
- Tiere, die die
Besucher begleiten, dürfen nicht frei herumlaufen.
- Abfälle dürfen nur an den
dafür vorgesehenen Stellen weggeworfen werden.
- Rauchen ist verboten, außer
an den dafür vorgesehenen Rastplätzen.
- Der
Konsum alkoholischer Getränke ist verboten.
* Zuwiderhandlungen der Bestimmungen werden verfolgt und bestraft (siehe
Artikel 268,275,276,277,280,281,283,285,286 und 287 der Gesetzesverordnung
86/1969 "Forstgesetz" und die Bestimmungen der
Gesetzesverordnung 996/1971)
Verantwortlich
für die Einhaltung der Bestimmungen sind die Wächter und das übrige
Personal des Nationalparks.
Für
weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Forstverwaltung Chania -
Chrysopigi Tel: 0821/22287, Fax:
0821/21295
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